Informationen

Im Folgenden finden Sie wichtige Fragen, die bisher bereits zum Projekt gestellt wurden, sowie Informationsmaterialien mit weiteren Fakten und Hinweisen.

FAQ

Wichtige Fragen und Antworten zum Projekt

Im Vorfeld des Eckdatenbeschlusses und des Aufstellungsbeschlusses fand eine intensive Diskussion zu den Planungszielen und der Struktur der Bebauung mit dem Bezirksausschuss und dem Stadtrat statt. Nachdem mit dem Wettbewerb die ersten Ergebnisse vorlagen, wurden die Nachbarn persönlich zur Vorstellung derselben eingeladen. Im Zuge dieser Vorstellung wurden zahlreiche Anmerkungen protokolliert, von denen einige bereits in die Überarbeitung der Planungen für das Bebauungsplanverfahren aufgenommen wurden. Dieser überarbeitete Planstand wurden nun sowohl Nachbarvertretern (7.1.2021) als auch dem Bezirksausschuss (12.1.2021) vorgestellt noch bevor das Bebauungsplanverfahren überhaupt gestartet wurde.

Auch im Bebauungsplanverfahren wurde der kontinuierliche Dialog fortgesetzt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestand die Möglichkeit erneut Stellung zu den Plänen zu nehmen. Deren Einarbeitung ist abgeschlossen und wird nun im Zuge der formellen Behördenbeteiligung erneut öffentlich präsentiert.

Aufgrund der Tatsache, dass es sich hier um ein klar abgrenzbares Projekt handelt, die Flächen in unserem Besitz sind und wir uns verpflichten, das Projekt innerhalb eines bestimmten Zeitraums durchzuführen, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan möglich. Dadurch erhalten die Stadt und wir größere Spielräume in der Gestaltung der Verträge. Es wird jedoch auch im weiteren Verfahren nicht zu einer Verkürzung bei der Beteiligung kommen.

Wir haben das Vorhaben von der Hirmer Gruppe erworben und wollen die grundsätzliche Zielsetzung fortführen. Das Projekt dient auch weiterhin der Vermietung und der Bestandshaltung, so werden alleine, wie von der Landeshauptstadt vorgesehen, 40% der Wohnungen sozial gefördert sein.

Das Thema Verschattung spielt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine wichtige Rolle. Gleichwohl haben alle Untersuchungen hier keinerlei Probleme gezeigt.

Innerhalb des Karrees sollen Grünflächen geschaffen werden, die vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnungen vorgesehen sind. Im Norden und Süden sind Grünflächen vorgesehen, die für alle Anwohner der Eversbuschstraße öffentlich zugänglich sein werden.

Laut dem Ergebnis der Verkehrsgutachten werden die derzeit vorhandenen Straßen auch durch die Entwicklung der Hirmerei nicht überlastet. Dadurch ist es in der Zwischenzeit möglich, den Verkehr über die bestehenden Straßenverbindungen abzuwickeln.

Die Eversbuschstraße wird allerdings im Rahmen des Bauprojekts auf der Ostseite noch ausgeweitet, um einen besseren Verkehrsdurchfluss zu gewährleisten. Zudem wird der Bereich an die Anforderungen einer Wohnbebauung angepasst mit entsprechendem Gehweg, Stellplätzen und Baumpflanzungen.

Derzeit sind keine zusätzlichen Einkaufsmöglichkeiten vorgesehen, da die Versorgungs- und Einkaufsmöglichkeiten rund um das neue Quartier als gut angesehen werden. Südlich des Planungsgebiets befindet sich in fußläufiger Entfernung ein Discounter. Mit der Fertigstellung des Oertelplatzes ist zudem am S-Bahnhof Allach das Lebensmittelangebot weiter ausgeweitet worden. Allerdings ist im nördlichen Teil der Hirmerei eine gewerbliche Fläche vorgesehen, die z.B. in Kombination mit einer kleineren Gastronomie auch Nahrungsmittel (Manufactur/Bäckerei/Konditorei/Bio- und regionale Lebensmittel) anbieten könnte.

Fakten

Verkehr

Auf der östlichen Seite der Eversbuschstraße ist von Süden kommend bis in Höhe der Hausnummer 239a ein Gehweg hergestellt. An dieser Stelle befindet sich auch eine Bushaltestelle. Nach Norden soll dieser Gehweg weitergeführt werden bis zum S-Bahnhof Karlsfeld und die Siedlung an die beiden ÖPNV-Haltepunkte anbinden. Die Neubaumaßnahmen sind nur auf der östlichen Seite der Eversbuschstraße vorgesehen; die Fahrbahn und das bestehende Profil auf der westlichen Seite sollen erhalten werden.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird im Bebauungsplan die ganze neue Verkehrsfläche der Eversbuschstraße festgesetzt. Westlich des Vorhabens können die neu geschaffenen Parkstreifen die Besucherstellplätze der neuen Siedlung aufnehmen und den Bring- und Holverkehr der neuen Kita ermöglichen. Der Baumgraben wertet den Straßenraum auf.
Im südlichen Bereich wird durch die Anlage eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Eversbuschstraße geringfügig in eine per Planfeststellung genehmigte Fläche der Autobahndirektion Südbayern eingegriffen, in der unter anderem ein Sickerbecken liegt. Die Funktion dieser Fläche wird nicht beeinträchtigt. Um den Eingriff in das Planfeststellungsverfahren möglichst gering zu halten und die Funktion nicht zu beeinträchtigen, wird die Verkehrsfläche nur um 1,5 m aufgeweitet.

Die in diesen Bereichen entstehenden Kosten für Straßenbaumaßnahmen gehen ursächlich auf die Erschließung der neuen Wohnbauflächen zurück, werden von der Vorhabenträgerin übernommen und im Durchführungsvertrag geregelt.

Wasser

Nach den Untersuchungen wird durch unterirdische Bauwerke im Planungsgebiet kein Grundwasseraufstau ausgelöst, der eine Bebauung in der Umgebung beeinträchtigt.

Gemäß  Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete Bayern ist westlich der Eversbuschstraße ein Überschwemmungsgebiet der Würm ausgewiesen. Dieses Überschwemmungsgebiet wird nach Osten in etwa durch die Eversbuschstraße begrenzt. Das zu betrachtende Baufeld liegt außerhalb des Überschwemmungsgebietes

Schule und Kinderbetreuung

Die Untersuchungen im Vorfeld des Eckdatenbeschlusses haben ergeben, dass die neue Grundschule in Karlsfeld genügend Kapazitäten hat, um die steigende Bevölkerungszahl durch den Bau der Hirmerei aufzunehmen. Hier ist bereits ein Ausbau auf sechs Züge vorgesehen.

Zudem entsteht in Karlsfeld an der Bayernwerkstraße in Kooperation mit der Landeshauptstadt München ein weiteres Gymnasium mit sechs Zügen.

Im Rahmen des Vorhabens wird eine insgesamt 4 Gruppige Kita entstehen, die den neu entstehenden Bedarf abdeckt, darüberhinausgehende Betreuungseinrichtungen sind aufgrund einer nicht vorhandenen Notwendigkeit nicht vorgesehen.